Warenwert nicht größer als 22 Euro
Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden.
Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent bzw. 5 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Die Einfuhrumsatzsteuer wird im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 mit einem Steuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent (auf Bücher) berechnet. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro
Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro
Warenwert: 110,00 Euro
Einfuhrumsatzsteuer (16 Prozent): 17,60 Euro
Warenwert größer als 150 Euro
Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet.
Abgabenberechnung nach dem Zolltarif
Bei der Abgabenberechnung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet.
Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Zollwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben ergibt sich dabei aus folgenden Abgabenarten:
- Zoll für alle eingeführten Waren
- Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren.
Der zu zahlende Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollwert der Ware und dem entsprechenden Zollsatz. Der Zollwert wird nach den allgemeinen zollwertrechtlichen Vorschriften ermittelt.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz wird im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 mit einem Steuersatz von 16 Prozent berechnet, für einige Waren, wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent.
Warenwert über 1.000 Euro
Bei einem Warenwert von über 1.000,-Euro gelten die Regelungen des Zolltarifs wie im Absatz zum Warenwert größer als 150 Euro beschrieben. Wir beantragen außerdem als Unternehmen eine Zollanmeldung für die Ware. Erst wenn diese Zollanmeldung nach ca. 2 Tagen vom Zoll bearbeitet wurde, kann das Paket versendet werden. Es kann daher bei Bestellungen von über 1.000,- Euro zu einer etwas längeren Lieferzeit kommen.
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