Es besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in der gesamten EU, jedoch gelten bestimmte Bedingungen für die Inanspruchnahme.
Zum 01.01.2022 wurde der Zeitraum für die Reparatur- und Ersatzpflicht durch § 477 Abs. 1 BGB, bei bestehenden Mängeln auf 1 Jahr angehoben. Haben Sie ab dem 01.01.2022 gekauft und treten innerhalb eines Jahres Mängel ab dem Lieferzeitpunkt auf, müssen wir davon ausgehen, dass dieser Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt bestanden hat. Somit sind wir zur Reparatur oder Ersatzlieferung verpflichtet. Ist eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich, erhalten Sie den Kaufpreis nach Gesetzesvorlage zurückerstattet.
Für alle Mängel, die sich nach einem Jahr ab Zeitpunkt der Lieferung herauskristallisieren, gilt die Beweislastumkehr.
Insbesondere gilt für alle Kunden:
- Digitale Produkte sind - wenn nicht anders beschrieben - vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald die Freischaltung erfolgte.
- Schäden, welche aufgrund von Fehlbedienung und/oder äußerer Einwirkung absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt wurden, sind von der Gewährleistung ausgenommen (z.B. mechanische Beschädigungen oder Schäden durch Eindringen von Feuchtigkeit). Beispielsweise können wir bei Feuchteeinwirkungsschäden im Geräteinneren anhand eines integrierten Indikators erkennen, ob Feuchtigkeit eingedrungen ist. Mechanische Beschädigungen lassen sich in der Regel durch sichtbare Kratz- oder Stoßspuren am Display, Gehäuse oder der Lünette nachvollziehen.
- Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen bei Zuwiderhandlung gegen folgende Punkte:
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung des NEOOS®
• unsachgemäße und über die in der Bedienungsanleitung hinausgehende Anwendung
• eigenmächtige bauliche Veränderungen
• Weiterbetreiben des NEOOS® bei festgestellten Störungen
• Nutzung des NEOOS® mit einem anderen Akku und/oder Netzteil als im Lieferumfang enthalten
In unseren allgemeinen AGBs kannst du alles noch einmal ausführlich nachlesen.
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